RATGEBER PFLEGEDIENST LÜBECK

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Ratgeber Pflegedienst Lübeck  – Ambulante Pflege oder Häusliche Pflege, eine tragende Säule der Pflegelandschaft bildet den größten und vielfältigsten Komplex rund um das Thema Pflegebedürftigkeit, wobei der Pflegebedürftige hier im Gegensatz zur stationären Pflege selbstbestimmend im eigenen zu Hause medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung durch pflegende Angehörige und/oder durch einen ambulanten Pflegedienst erhält.

Ambulante Pflegedienste kommen je nach Abstimmung und Bedarf bis zur rund um die Uhr Komplettpflege ins Haus und bieten allgemeine Betreuung, Pflegemaßnahmen oder auch unterstützende Dienste aller Art, wie Einkaufsservice, Vermittlung oder Beratungsleistungen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter, z.B. Essen auf Rädern, Hausnotruf, Pflegehilfsmittel, mobile Krankengymnastik, Ergotherapie, Friseur, Fußpflege etc.

TIPP:


Unter  erhalten Sie eine Übersicht über die aktiven ambulanten Pflegedienste und über entsprechende Dienstleister im Pflege- und Gesundheitssektor speziell in Ihrer Region/Stadt!

Kurzum, die Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten, Intensivpflegedienst, Angehörige oder Pflegehelfer/innen der 24-Stunden-Betreuung (meist durch osteuropäische Pflegekräfte, welche direkt im Hause des Senioren wohnen) können Pflegebedürftige dabei unterstützen, ihren Alltag besser zu bewältigen und den Lebensabend im eigenen zu Hause ermöglichen.

Die Auswahl des richtigen Pflegedienstes ist hier von großer Bedeutung. Häufig entsteht eine langjährige Beziehung zwischen Pflegedienst und Patienten, deswegen sollte die Entscheidung für oder gegen einen Pflegedienst gut überlegt sein.

Hierbei setzt sich die Patientenversorgung oftmals aus einer Kombination aus pflegenden Angehörigen und einem ambulanten Pflegedienst zusammen. Je nach Pflegegrad  können ambulante Pflegedienste zu täglichen Einzeleinsätzen oder auch stundenweise zur Entlastung der Angehörigen engagiert werden. Ergänzt wird das Engagement durch Möglichkeiten der Komplettübernahme von Betreuungen im Rahmen von Verhinderungspflege oder Tagespflege und Nachtpflege.

Die Pflegerische Versorgung wird sicherer und effizienter durch den Einsatz diverser Pflegehilfsmittel. Oftmals empfehlen Pflegekassen / Krankenkassen, Hausarzt oder der Pflegedienst den Einsatz eines Hausnotruf, sodass die Sicherheit jederzeit garantiert werden kann.

Ein Druckknopf als Halskette oder am Handgelenk (wie eine Uhr) ermöglicht die sofortige Kontaktaufnahme mit einer 24 Stunden – Serviceleitstelle, welche mit dem Pflegedienst und ggf. auch mit dem Angehörigen verbunden ist. Der ambulante Pflegedienst wird unverzüglich von der Serviceleitstelle informiert und kümmert sich direkt um alle weiteren notwendigen Schritte. Somit ist ein Pflegebedürftiger nie ganz allein zu Hause – im Hintergrund „wacht“ der ambulante Pflegedienst.

Aber auch die Dienstleistung des „Essen auf Rädern“ wird von vielen Pflegediensten direkt oder indirekt (Vermittlung) angeboten, sodass Senioren vom täglich gelieferten Mittagessen bis hin zur Vollpensions-Lieferung profitieren können. Abrundung findet dieses Angebot durch Lebensmittel-Lieferservice und Apotheken-Lieferservice.

Ambulante Pflegedienste bieten als Krankenkassenvertragspartner (Abrechnung komplett oder anteilig über die gesetzliche und private Kranken/Pflegekasse, ggf. über die wirtschaftlichen Hilfen – nach Sozialgesetzbuch) in der Regel folgende Dienstleistungen an: Grundpflege: Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Lagerungen und Mobilitätsförderung, Prophylaxen (Vorbeugung gegen Lungenentzündungen, Kontakturen, Pilzinfektionen etc.) usw.
 
  • Medizinische Behandlungspflege : Medikamentengabe, Augentropfengabe, An- und Ausziehen von Antithrombosestrümpfen, Wickeln, Infusionen, Wundverbände, Sonden-Versorgung, Stoma-Versorgung, Verbandswechsel, Injektionen (z.B. Insulin), Blutzucker und Blutdruck – Kontrollen usw.
  • hauswirtschaftliche Versorgung: Reinigen der Wohnung, Mahlzeitenversorgung, Einkauf usw.
  • Seniorenbetreuung: Beschäftigungsmaßnahmen, Spiele, Spaziergänge, Begleitung
  • Regelmäßige Pflegeberatungseinsätze als Pflichteinsatz zur Sicherung von Pflegegeldansprüchen gem. § 37.3 SGB XI ( bei reinen Pflegegeldempfänger).
  • Verhinderungspflege , Tages- und / oder Nachtpflege Vermittlung oder Angebot zahlreicher Zusatzdienste, wie Essen auf Rädern, Hausnotruf, Pflegehilfsmittel, Inkontinenzbedarf, Nahrungsergänzung etc.

TIPP:


Die sogenannten Leistungskomplexe, Preise und Leistungsinhalte der ambulanten Pflege erhalten Sie bundeslandabhängig bei Ihrer zuständigen Pflegekasse.

Die Kosten der ambulanten Pflege übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen (Prüfung auf Vorliegen eines Pflegegrades, Prüfung auf Ansprüche aus wirtschaftlichen Hilfen etc.) vollständig oder anteilig die Pflegeversicherung, im Rahmen der Behandlungspflege wird auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung eine Kostenübernahme bei der zuständigen Krankenkasse beantragt. Weitere Informationen zu Pflegesachleistungen (z. B. Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst) oder Pflegegeld (z. B. Versorgung durch einen Angehörigen) erhalten Sie in der Rubrik „Pflegekasse“ oder durch anklicken der Rubrik oben.

Ihre Entscheidung für einen ambulanten Dienst … www.pflege-net.de unterstützt durch die Vakanzensuche und bietet Ihnen Möglichkeiten der Vorabprüfung im Internet!

Denn nicht jeder Pflegedienst ist für jede pflegerische Situation passend. Bei einer konkreten Krankheits- oder Pflegesituation sollte ein Pflegedienst gewählt werden, der sich im entsprechenden Sektor spezialisiert hat.

In Deutschland betreiben Wohlfahrtsorganisationen und Städte (öffentliche Träger) sowie privatgewerbliche Unternehmer ambulante Pflegedienste. Welchen ambulanten Pflegedienst Sie wählen ist Ihnen individuell überlassen, Sie haben die freie Wahl unter allen Diensten. Eine Vorauswahl liefert Ihnen pflege-net.de, sodass Sie sich im Internet bereits ein unverbindliches Bild Ihres potentiellen Pflegedienstes machen können.

Die Pflegekassen haben zusätzlich einen Pflege-Navigator für die ambulante Pflege eingeführt, hier wird im Rahmen der geplanten jährlichen Überprüfungen aller kassenzugelassenen Pflegedienste durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen ( MDK ) eine Qualitätskontrolle und Beurteilung der Pflege vorgenommen.

TIPP:


Bitte beachten Sie, dass die Beurteilungen einen Momentaufnahme bei einer kleinen Auswahl von Patienten / Kunden darstellt. Schauen Sie sich die Beurteilung und die Note an, sprechen Sie aber persönlich mit der jeweils in Betracht gezogenen Einrichtung. Eine schlechtere Benotung kann durch einen Flüchtigkeitsfehler, ein an diesem Tage fehlendem Dokument oder einer noch nicht abgeschlossenen schriftlichen Planung entstehen – dieses sagt dann nichts über Engagement und Qualität der Einrichtung aus! Nach einem persönlichen Gespräch mit dem oder der Pflegedienstleitung/Einrichtungsleitung entscheiden Sie gemeinsam mit Ihren Angehörigen.

Nachdem Ihre Wahl gefallen ist werden Sie einen Pflegevertrag mit Ihrem Anbieter abschließen, welcher die gewünschten Leistungen komplett aufführen muss. Vergewissern Sie sich darüber, dass eine Zulassung der Pflege- und Krankenkassen vorliegt! Einige Pflegedienste verfügen lediglich über Zulassungen für Grundpflegen und erbringen keine Behandlungspflegen. Andere Pflegedienste sind im Bereich der Seniorenbetreuung tätig und haben hier entsprechende Kassenverträge.

Bitte beachten Sie, dass Sie grundsätzlich mit einem Pflegevertrag einen Dienstvertrag abschließen, der Pflegedienst schuldet Ihnen die pflegefachliche Dienstleistung. Patient und Pflegedienst werden daher zu Vertragspartnern, welche beide die vertragliche Grundlage unterzeichnen. Der Pflegedienst erstellt Ihnen eine Kalkulation / Kostenvoranschlag, welcher Grundlage für die spätere Rechnungsstellung sein soll.

TIPP:


Bitte beachten Sie die Haftpflichtversicherungspflicht Ihres potentiellen Pflegedienstes.

Der ambulante Pflegedienst betreut und pflegt Sie über die vereinbarte Laufzeit, wobei die Leistungen in sogenannten Durchführungskontrollen dokumentiert werden, woraus dann die zu unterzeichnenden Leistungsnachweise und am Ende die Rechnungen entstehen. Der kassenzugelassene Pflegedienst rechnet die Leistungen zunächst entsprechend des Vertrages und des Budgets des jeweiligen Pflegegrades mit der zuständigen Kasse ab, Sie erhalten den im Vorfeld durch Kostenkalkulation festgelegten Eigenanteil in Rechnung gestellt.

Die genaue Darstellung und Übersicht der von Pflegekasse und Krankenkasse zur Verfügung gestellten Leistungen erhalten Sie in der Rubrik „Pflegekasse/Pflegegrade“

In speziellen Fällen ist jedoch die Hilfe weiterer Dienste-Anbieter notwendig, die Sie auf unserer Ratgeber-Seite finden.

Ratgeber Pflegedienst Lübeck

Ratgeber – Ambulante Pflege